Viele Senioren wollen anders wohnen. Der Übergang zum Seniorenalter ist fließend. Menschen, die älter werden, sind nicht plötzlich anders. Das sind sie, wenn überhaupt, unter Umständen schon viel früher. Damit meine ich vor allem die gesundheitliche und finanzielle Situation. Allerdings werden wir naturgemäß nun mal nicht jünger und gesünder. Verschleiß stellt sich ein, Lebenserfahrungen werden gemacht, das Lebenswerk
ist vollbracht u. v. m. Diese und andere Faktoren beeinflussen den Wunsch, es in den späteren Lebensjahren etwas anders angehen zu lassen.
Anders – das sind zum Beispiel
- Bedürfnis nach mehr Ruhe oder mehr Kontakten
- mehr Zeit für sich selbst und Freizeitaktivitäten haben wollen
- mehr oder weniger starke gesundheitliche Einschränkungen
- regelmäßige ärztliche Betreuung genießen wollen oder müssen
- Neuanschaffungen, ggf. ein Immobilie im Ausland des günstigeren Klimas wegen
u. v. m.
Altersgerechte Wohnungen sind Mangelware in Deutschland. Dabei werden diese aufgrund der zunehmend älter werdenden Gesellschaft innerhalb Deutschlands immer wichtiger. Es wird schwieriger, ein eigenständiges Leben in einer gewöhnlichen Wohnung oder im Haus zu führen. Hilfsangebote schätzen die älteren Menschen zwar, aber im Zuge des sinkenden Rentenniveaus kann sich das kaum noch jemand leisten, der nicht gerade einen Sonderstatus mitbringt. Ein Umzug in die Nähe der Kinder kann eine Lösung sein, aber meist möchten die älteren Menschen das nicht mehr.
Sorgfalt beim Inserieren
Inserenten sollten bei ihren Immobilien-Angeboten auf entsprechende Beschreibungen Wert legen, damit Interessenten die benötigten Informationen finden. Das sind Hinweise auf Hilfen im Haushalt und bei der Pflege, Geschäfte, Ärzte und öffentliche Verkehrsmittel in unmittelbarerer Nähe, altersgerechten Techniken und Kommunikationsmittel, wie Hausnotruf oder Kommunikation mit Ärzten und Pflegepersonal, barrierearmer Zugang zur Immobilie, bauliche Besonderheiten, wie Fahrstuhl, bodengleiche Dusche, Alarmanlage oder Gegensprechanlage, um nur einige Beispiele zu nennen.
Tipps für Interessenten
Übrigens: Bestimmten Bezeichnungen, wie Seniorenresidenz
, liegen Qualitätsrichtlinien der DIN 18025 zugrunde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2009 – 23 U 11/08). An dem Urteil und den DIN-Vorschriften können sich Käufer orientieren. Für das Ausland gelten solche Richtlinien wahrscheinlich nicht. Sprechen Sie den Inserenten der Immobilie darauf an.
Wichtig zu wissen (keine Rechtsberatung): Ein gehbehinderter Bewohner (Mieter oder Eigentümer) hat Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zu seiner Wohnung. Der Vermieter müssen Umbaumaßnahmen zustimmen, die Kosten muss allerdings der Antragsteller tragen.