Spezifische Erscheinungs- und Veröffentlichungsformen in Online-Medien haben neue presseethische Fragestellungen aufgeworfen. Der Deutsche Presserat reagiert darauf mit einer Überarbeitung des Pressekodex‘. Einer der Schwerpunkte ist der Bereich Nutzerbeiträge (User-Generated Content). Für die Leser bedeuten die Änderungen mehr Transparenz:
- Die Presse trägt die Verantwortung für Online-Beiträge, die von Nutzern zugeliefert werden.
- Von Nutzern zugelieferte Inhalte müssen als solche klar erkennbar sein.
- Wenn Redaktionen von Verstößen gegen die Presseethik Kenntnis erhalten, müssen sie diese beseitigen.
- Leserkommentare in Online-Portalen werden oftmals auch in Printmedien abgedruckt. Dies muss in aller Regel (Ausnahmen möglich) mit dem Namen des Verfassers geschehen. Bei Zweifeln an der Identität des Absenders soll auf den Abdruck verzichtet werden.
- Änderungen an Online-Texten: Bei Online-Veröffentlichungen wird eine Richtigstellung mit dem ursprünglichen Beitrag verbunden. Erfolgt sie in dem Beitrag selbst, so wird dies kenntlich gemacht. Formale Regeln, wie die Kenntlichmachung erfolgen muss, gibt es nicht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Richtigstellung für den Leser transparent und damit nachvollziehbar ist.
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.
Diese Aussage bezieht sich auf alle Arten von redaktionellen Inhalten.