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Buy-out-Vertrag, Buyout-Vertrag


das Buy-out

Bei einer Zusammensetzung aus Verb + Adverb kann mit Bindestrich oder zusammengeschrieben werden (wenige Ausnahmen lt. Duden). Der Bindestrich erleichtert die Lesbarkeit.

Bei Aneinanderreihungen werden das erste Wort sowie alle substantivischen Bestandteile großgeschrieben.
Beispiel: Total-Buy-out-Vertrag

Das „B“ in „Buy“ wird ebenfalls großgeschrieben, weil Buy-out eine Substantivierung ist.

Der Urheber eines Werks (z. B. Text, Foto, Film, …) soll per Vertrag ein einmaliges Pauschalhonorar erhalten, aber im Gegenzug umfangreiche Nutzungsrechte an einen Verlag oder eine Produktionsfirma abtreten. Gerichte vertreten aber die Ansicht, dass diese Verträge unwirksam sind. (bspw. Landgericht Hamburg, Az. 312 O 224/10). Buy-out-Verträge widersprechen dem Leitbild, wonach Urheber an der Nutzung ihrer Werke zu beteiligen sind. Die Fundstellen auf dieser Seite informieren über die Thematik.

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