Welchen Energieausweis benötigt Ihre Immobilie?

Hauseigentürmer, die ihr Haus in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, müssen beim Verkauf einen aktuellen Energieausweis vorlegen; entweder den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Letzterer basiert auf den Verbrauchswerten der vergangenen drei Jahre.
Me too! geht gar nicht im Verkauf

Kundschaft nie über den Preis enttäuschen – und andere No-Goes …
Vor einigen Jahren durfte ich mich mit einem Marketing-Profi unterhalten, dessen Geschäft in der Regensburger Altstadt leider längst nicht mehr existiert. Er war wohl ein Mann, der wusste, wann der Gaul tot ist. Kein Träumer, ein Realist.
Weil seine Botschaften auch heute noch aktuell sind, belasse ich dieses Text-Fragment im Blog.